Mein Name ist

MARIA OTTO

1892–1977

An mir haben die Rechtswissenschaftler Bayerns ein Exempel statuiert: Obwohl ich das Jurastudium 1916 abgeschlossen und danach bei Gerichten und Behörden (unentgeltlich!) gearbeitet, 1920 auch noch promoviert habe, ließ man mich nicht zur zweiten Juristischen Staatsprüfung zu. Nach langem Kampf durfte ich dank eines neuen Gesetzes 1922 diese Prüfung ablegen.

Ich bin sicher, man wollte erreichen, dass ich mich meinen „naturgewollten Aufgaben“ widme, also heirate und Kinder bekomme. Konkurrenz durch Frauen, die in die akademischen Berufe drängten, fürchteten die Herren.

Ich habe dann als erste Anwältin in Deutschland eine Kanzlei für Familienrecht in der Ottostraße (die nicht nach mir heißt) eröffnet und mein Leben lang Frauen und Familien beraten.

Mir zu Ehren verleiht der „Deutsche Anwaltsverein“ seit 2010 einen Preis an Rechtsanwältinnen, Personen oder Organisationen, die sich in besonderem Maße um die Belange von Frauen in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft verdient gemacht haben.

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